Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Betterfly Leads GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 69115 Heidelberg bietet Ihnen als Kunden alle Formen des digitalen Marketings.

Sie vermarktet beispielsweise Werbeflächen auf ihren Internetseiten und in den von ihr betriebenen E-Mail-Diensten, vermietet Permission-E-Mail- Adressbestände und bietet Direktmarketing sowie digitales Dialogmarketing an.

Eine detaillierte und aktuelle Übersicht dieser Dienstleistungen können Sie jederzeit bei Betterfly Leads GmbH anfordern.

Betterfly Leads GmbH
Rudolf-Diesel-Straße 11
69115 Heidelberg

Geltungsbereich dieser AGB

1.1

Diese AGB gelten für alle Verträge, die die Betterfly Leads GmbH mit im Sinne von § 14 BGB unternehmerisch handelnden Kunden (Unternehmern) abschließt. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und Träger öffentlich-rechtlicher Sondervermögen.

1.2

Auf Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung.

1.3

Für Folgegeschäfte ist eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB nicht notwendig, diese AGB gelten auch für alle Folgegeschäfte, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung (z. B. zur Geltung neuer AGB der Betterfly Leads GmbH, getroffen wird.

1.4

AGB des Kunden gelten nicht. Betterfly Leads GmbH widerspricht hiermit der Geltung von AGB des Kunden ausdrücklich. Dieser Widerspruch braucht nach Eingang von Kunden – AGB bzw. eines Hinweises eines Kunden auf die Geltung seiner AGB nicht wiederholt zu werden. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass die Betterfly Leads GmbH AGB des Kunden zustimmt.

1.5

Als „Kunde“ im Sinne dieser AGB gilt jeder Vertragspartner der Betterfly Leads GmbH im Rahmen der obigen Punkte 1.1 und 1.2.

1.6

Frühere AGB der Betterfly Leads GmbH werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich etwas vereinbart ist.

2.Vertragsschluss

2.1

Verträge zwischen der Betterfly Leads GmbH und dem Kunden kommen durch Angebot und Annahme zustande.

2.2
Sämtliche Angebote der Betterfly Leads GmbH sind freibleibend, sofern sich aus dem jeweiligen Angebot nichts anderes ergibt.

2.3

Alle Vereinbarungen zwischen der Betterfly Leads GmbH und dem Kunde bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

2.4

Leistungsbeschreibungen der Betterfly Leads GmbH sind nur dann selbstständige Garantien im Rechtssinne, wenn sie schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „selbstständige Garantie“ gekennzeichnet sind.

  1. Vertragsdurchführungsmodalitäten

3.1

Der Kunde übermittelt der Betterfly Leads GmbH spätestens 5 Werktage vor Beginn der vertraglichen Dienstleistung der Betterfly Leads GmbH sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Materialien.

Spätere Übermittlung führt dazu, dass der Betterfly Leads GmbH den Leistungsbeginnszeitpunkt nach hinten verschieben oder die Leistung komplett verweigern und den Vertrag stornieren kann. Bis dahin entstandenen Aufwand kann Betterfly Leads GmbH dem Kunden in Rechnung stellen. Wahlweise kann die Betterfly Leads GmbH den tatsächlichen Aufwand beziffern oder pauschal 10% des Auftragswertes (Rechnungssumme) fordern. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass Betterfly Leads GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.2

Sind die vom Kunden übermittelten Werbemittel nach Ansicht der Betterfly Leads GmbH aufgrund inhaltlicher und/oder technischen Gestaltung für die vertragliche Dienstleistung der Betterfly Leads GmbH nicht oder nur eingeschränkt geeignet (bspw. aufgrund mangelnder Darstellbarkeit, zu erwartenden überdurchschnittlichen Abmelderaten bzw. schlechter Performance/Conversion, gesetz- oder sittenwidrigen Inhalten), hat die Betterfly Leads GmbH das Recht, die Werbemittel nach eigener Vorstellung zu bearbeiten und / oder zu ändern.

Alternativ hat die Betterfly Leads GmbH das Recht, Werbemittel zurückzuweisen. In diesem Falle stellt der Kunde der Betterfly Leads GmbH umgehend ein unter Berücksichtigung der von der Betterfly Leads GmbH genannten Zurückweisungsgründe neu gestaltetes Werbemittel zur Verfügung.

Kosten, Aufwendungen und entgangenen Gewinn, die / der aus verspäteten oder unterbliebenen Mitwirkungshandlungen des Kunden resultieren, hat dieser an die Betterfly Leads GmbH zu erstatten. Auch hier gilt: Wahlweise kann die Betterfly Leads GmbH den tatsächlichen Aufwand beziffern oder pauschal 10% des Auftragswertes (Rechnungssumme) fordern. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Betterfly Leads GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.3

Der Kunde räumt der Betterfly Leads GmbH die für die Durchführung der vertraglichen Dienstleistung erforderlichen Rechte ein und sichert zu, Inhaber dieser Rechte zu sein bzw. dem Inhaber dieser Rechte gegenüber berechtigt zu sein, der Betterfly Leads GmbH diese Rechte einzuräumen. Allen der Betterfly Leads GmbH aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehenden Schaden trägt der Kunde. Der Kunde hat die Betterfly Leads GmbH bei Inanspruchnahme durch Dritte von allen Ansprüchen freizustellen.

3.4

Der Kunde sichert zu, dass die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Insbesondere trägt der Kunde die ausschließliche presse-, wettbewerbs- und jugendschutzrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Werbung, soweit dieser von ihm gestellt/vorgegeben wird. Gleiches gilt hinsichtlich der Rechts- und Sittenkonformität der beworbenen Dienstleistung bzw. des beworbenen Produkts.

Der Kunde versichert insbesondere, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Inhalte mit sexuellen, pornographischen oder jugendgefährdenden Inhalten werben und dass er ggf. erforderliche behördliche Erlaubnisse für die beworbene Dienstleistung bzw. das beworbene Produkt innehat. Die Betterfly Leads GmbH ist nicht verpflichtet, die Werbemittel auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

3.5

Der Kunde stellt der Betterfly Leads GmbH auf erstes Anfordern hinsichtlich sämtlicher Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren) frei, die die Betterfly Leads GmbH durch eine Verletzung rechtlicher Bestimmungen bzw. dieser AGB durch den Kunden entstehen, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten einschließlich der zuständigen Aufsichtsbehörden abzuwehren.

3.6

Der Kunde ist verpflichtet, die Erbringung der Dienstleistung innerhalb von 48 Stunden nach ihrem ersten Einsatz auf die Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und der Betterfly Leads GmbH etwaige Beanstandungen schriftlich mitzuteilen.

Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung, so gilt die erbrachte Dienstleistung als vertragsgemäß.

3.7

Fristen und Termine für eine Leistung der Betterfly Leads GmbH gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Betterfly Leads GmbH.

  1. Nutzungsrechte an Templates/Creatives

Die Betterfly Leads GmbH räumt dem Kunden an von der Betterfly Leads GmbH für den Kunden erstellten E-Mail- Templates bzw. sonstigen von der Betterfly Leads GmbH für den Kunden erstellten Vorlagen ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares), auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages und auf die Nutzung im Rahmen von durch der Betterfly Leads GmbH durchgeführten Dienstleistungen beschränktes Nutzungsrecht ein.

  1. Leistungserbringung durch die Betterfly Leads GmbH

5.1

Der Kunde erhält nach Durchführung der vertraglichen Dienstleistung auf Wunsch ein Reporting.

5.2

Die Betterfly Leads GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein vertraglich vereinbartes Kontaktvolumen zu überschreiten. Es wird dabei stets nur die vertraglich vereinbarte Anzahl Kontakte in Rechnung gestellt.

5.3

Die Betterfly Leads GmbH sichert die rechtlich einwandfreie Generierung der eingesetzten eigenen Datensätze der Betterfly Leads GmbH zu. Eine Gewähr für die Richtigkeit einzelner Adressen im Leistungszeitraum übernimmt die Betterfly Leads GmbH nicht. Eine Gewähr dafür, dass eine rechtlich einwandfrei generierte Adresse im Leistungszeitraum demjenigen zugeordnet ist, der die Adresse bei der Betterfly Leads GmbH angemeldet hat, übernimmt die Betterfly Leads GmbH nicht. Die Betterfly Leads GmbH kann ebenfalls nicht gewährleisten, dass ein Adressat (noch) das oder der ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Daten ausgegeben hat.

Sofern die Betterfly Leads GmbH nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges zusichert, übernimmt die Betterfly Leads GmbH keine Gewähr für die Richtigkeit eines
Datensatzes und das Einverständnis des Adressinhabers für eine werbliche Ansprache desselben.

Eventuelle Beschwerden und / oder Abmahnungen von Adressinhabern stellen keinen Mangel der Leistung der Betterfly Leads GmbH dar.

5.4.

Die Betterfly Leads GmbH hat ein umfassendes Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Kunde gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. gegen in diesen AGB oder sonstigen Vereinbarungen mit der Betterfly Leads GmbH vereinbarten Pflichten verstößt.

5.5

Sofern höhere Gewalt (z. B. Krieg, Naturereignisse) oder sonstige, von der Betterfly Leads GmbH nicht zu vertretende Ereignisse (Stromausfall, Serverschaden, Hackerangriff) die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch die Betterfly Leads GmbH einschränken oder unmöglich machen, ist die Betterfly Leads GmbH von der Leistungspflicht befreit.

5.6

Die Betterfly Leads GmbH ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen.

5.7

Die Betterfly Leads GmbH ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Informationen für die Erbringung der vertraglichen Dienstleistung nach Beendigung des Vertrages zu löschen/vernichten.

Der Kunde ist für die Einhaltung ihm obliegender gesetzlicher, insbesondere handels- bzw. steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen allein verantwortlich und stellt Betterfly Leads GmbH von diesen Pflichten frei.

  1. Zahlungsbedingungen

6.1

Sämtliche Preisangaben der Betterfly Leads GmbH verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2

Rechnungen der Betterfly Leads GmbH sind binnen 7 Tagen nach Übermittlung an den Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.3

Ab Fälligkeit kann die Betterfly Leads GmbH Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe, bei Verzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fordern. Die Möglichkeit zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.

6.4

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen oder von der Betterfly Leads GmbH dem Grunde und der Höhe nach anerkannten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, wie die Forderung der Betterfly Leads GmbH, gegen die der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht erheben möchte, herrühren.

6.5

Die Betterfly Leads GmbH ist in jedem Fall, auch bei anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen des Kunden, beliebig zu verrechnen (z. B. auf ältere, offenstehende Rechnungsforderungen, Zinsen und Kosten). Der Kunde wird über die Art der erfolgten Verrechnung informiert.

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Betterfly Leads GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.6

Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, ist die Betterfly Leads GmbH berechtigt, weitere (Teil-) Leistungen zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten (Teil-) Leistungen abzurechnen und zwar unabhängig vom Stand der Leistungen / Fortschritt des Projekts.

Die Betterfly Leads GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart sind, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen. Die Zahlungsansprüche und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, bleiben davon unberührt.

6.7

Die Betterfly Leads GmbH erwirbt an allen Gegenständen, die der Kunde der Betterfly Leads GmbH übergibt, ein Pfandrecht zur Sicherung der Forderungen der Betterfly Leads GmbH gegen den Kunden.

Haftung und Mängelhaftung

7.1

Für alle vertraglichen und sonstigen Ansprüche des Kunden gegen die Betterfly Leads GmbH haftet die Betterfly Leads GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrläsigkeit der Betterfly Leads GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, hier haftet die Betterfly Leads GmbH für Vorsatz und mittlere Fahrlässigkeit der Betterfly Leads GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

7.2

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Betterfly Leads GmbH in der Höhe begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

7.3

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.4

Alle Schadensersatzansprüche gegen die Betterfly Leads GmbH verjähren in einem Jahr nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist.

7.5

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten für die Betterfly Leads GmbH, deren gesetzliche und sonstige Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstige externe Beauftragte jeder Art (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

7.6

Bei mangelhafter Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung.

Die Betterfly Leads GmbH gebührt das Wahlrecht bzgl. der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Betterfly Leads GmbH die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat.

Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Nacherfüllung nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar ist. Für die Nacherfüllung kann der Kunde der Betterfly Leads GmbH eine angemessene Frist setzen.